Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kraft Syndikat GmbH (nachfolgend Kraft Syndikat oder Veranstalter genannt) und dem Kunden (nachfolgend Mitglied oder Teilnehmende genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrem Zeitpunkt der Dienstleistung gültigen Fassung.
Kunden im Sinne von § 1 sind Privatpersonen, Unternehmen sowie staatliche Einrichtungen.
§2 Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Mitgliedschaft, die Teilnahme an Coaching Einheiten, Trainingseinheiten, Workshops, Seminaren und Kursen (im Folgenden „Veranstaltung“ genannt) der Kraft Syndikat GmbH, die der Teilnehmende mit der Kraft Syndikat GmbH abschließt.
Präsenz-Veranstaltungen finden in vom Veranstalter ausgewählten Räumlichkeiten statt. Der Veranstalter erbringt seine Präsenz-Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer.
Die Kraft Syndikat GmbH erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter aber nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Teilnehmenden ein bestimmter Erfolg einstellt oder dass der Teilnehmende ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmenden abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
§3 Vertragsübertragung und Teilnahmeberechtigung bei Kursen und im Freien Trainings Betrieb
Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die im Vertrag namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nicht möglich und nicht gestattet.
Der Veranstalter stellt dem Mitglied Räume, Ausstattung und Einrichtung zu festgelegten Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Mitglieder handeln hierbei auf eigene Verantwortung.
§4 Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung oder eines Kurses unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmenden zu erklären.
§5 Bestehende Zahlungsverpflichtung
Das Mitglied ist auch bei Verhinderung aus gesundheitlichen, geschäftlichen, privaten oder anderen Gründen an die Zahlungspflicht gebunden. Außerdem berechtigt ein solcher Fall nicht zur Kündigung. Desweiteren besteht die Zahlungsverpflichtung unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Sportangebotes. Bei eigens verschuldeter Versäumnis der gebuchten Veranstaltung ist der Veranstalter weder zu einer Folgeleistung, noch zur (Teil-) Rückzahlung des Beitrages oder des entsprechenden Betrages des Beitrages verpflichtet.
§6 Anmeldung zum Freien Training
Das Mitglied ist verpflichtet sich vor Ort beim Betreten der Einrichtung über das Check-In Terminal anzumelden.
§7 Anmeldung zum Kursprogramm
Das Mitglied ist verpflichtet sich rechtzeitig vor Beginn für die Teilnahme am Sportangebot über das Buchungssystem anzumelden oder durch einen Trainer vor Ort eine Eintragung im Buchungssystem vornehmen zu lassen. Versäumt das Mitglied diese Pflicht, kann eine Teilnahme nicht garantiert werden. Außerdem ist das Mitglied verpflichtet sich beim Betreten der Einrichtung über den Check-In vor Ort einzuchecken.
Das Mitglied hat bei einer Versäumnis zur Anmeldung zur Veranstaltung keinen Anspruch auf Rückerstattung des Beitrages oder anderer Ersatzleistungen.
§8 Preisanpassungen
Die Kraft Syndikat GmbH ist berechtigt Beitragspreise und Preise individueller Veranstaltungen für die Zukunft anzupassen. Diese werden dem Mitglied mindestens 3 Monate vor dem Wirksamwerden mitgeteilt. Hierdurch werden betriebswirtschaftliche Preisausgleiche bedingt durch beispielsweise Strom, Nebenkosten, Miete und Wasser gewährleistet. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge dürfen von der Kraft Syndikat GmbH bis zu maximal 4,00 Euro in einem Kalenderjahr erhöht werden. In einem solchen Fall besteht kein Sonderkündigungsrecht für das Mitglied.
In allen anderen Fällen der Preiserhöhung wird dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht durch die Kraft Syndikat GmbH eingeräumt. Das Mitglied kann das Vertragsverhältnis hierbei schriftlich, innerhalb von einem Monat zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung kündigen.
§9 Öffnungszeiten
Der Veranstalter behält sich vor Änderungen der Öffnungszeiten, sowie des Kursangebotes vorzunehmen.
Außerdem kann es unter besonderen Umständen, wie beispielsweise durch Reparaturarbeiten zu Schließungen von jeweils höchstens bis zu einer Woche kommen. In diesem Zeitraum hat das Mitglied keinen Anspruch auf Rückvergütung des Mitgliedsbeitrags.
§10 Außerordentliche Kündigung
Die Kraft Syndikat GmbH ist bei Fehlverhalten des Mitgliedes, das eine Fortführung des Vertrages unzumutbar macht, zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. In diesem Zeitraum ist die vereinbarte Vertragssumme bis zum vereinbarten Vertragsende zu 100% vom Mitglied zu zahlen.
Eine außerordentliche Kündigung seitens des Mitgliedes ist nur in bestimmten Fällen zulässig. Hierunter gehören beispielsweise eine dauerhafte und ärtztlich ausgestellte Sportunfähigkeit oder eine Änderung des Wohnsitzes aus persönlichen oder beruflichen Gründen, welcher mehr als 50 km vom Einzugsgebiet des Kraft Syndikats entfernt liegt. Eine Kündigung ist in diesen Fällen nur unter Vorlage eines Attests (Original) bzw. einer Meldebescheinigung mit beruflichem Nachweis möglich.
§11 Pausierung von Verträgen
Das Kraft Syndikat kann, nach eigenem Ermessen und aus Kulanz, Verträge für eine begrenzte Zeit von bis zu drei Monaten pausieren. Dies gilt jedoch nicht als Pflicht, sondern als eine Möglichkeit, die aus Kulanz angeboten werden kann.
§12 Datenschutz
Das Kraft Syndikat verpflichtet sich die angegebenen personenbezogenen Daten im Rahmen der DSGVO vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Daten werden bis zur Beendigung des Vertrages und dem Wegfall einer gesetzlichen Notwendigkeit gespeichert.
§13 Haftung für körperliche Schäden
Die Mitglieder des Kraft Syndikats, sowie die Teilnehmer von Veranstaltungen haften selbstständig und eigenverantwortlich für selbstverschuldete Unfälle, Schäden oder Verletzungen, die im Rahmen des Trainings oder bei der An- und Abreise entstehen können. Andernfalls handelt das Mitglied auf eigene Verantwortung.
Das Mitglied versichert körperlich und gesundheitlich den Anforderungen, die sich aus der Nutzung der Angebote und der Teilnahme der Kurse des Veranstalters ergeben, zu entsprechen. Es wird empfohlen sich vor Antritt der Tätigkeit einer sporttauglichen ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Gleiches sollte in regelmäßigen Abständen, sowie bei sonstigen (körperlichen) Beschwerden geschehen. Der Veranstalter haftet, soweit sich aus den AGB’s und der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Das Kraft Syndikat haftet ausschließlich für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Kraft Syndikat nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
§14 Haftung für Sachgegenstände
Das Kraft Syndikat haftet nicht für die von Mitgliedern eingebrachten Gegenstände, insbesondere nicht für Wertgegenstände oder die Garderobe.
§15 Parkplatzordnung
Das Mitglied akzeptiert die Parkplatzordnung. Es ist strengstens untersagt auf Parkplätzen der anderen Mieter zu parken. Genutzt werden dürfen ausschließlich Parkplätze, die mit „KraftSyndikat“ gekennzeichnet sind, sowie öffentlich zur Verfügung stehende Parkplätze. Kosten, die dem Veranstalter entstehen durch Vergehen oder Misachtung der Parkplatzordnung durch das Mitglied werden dem Mitglied gesondert in Rechnung gestellt.
§16 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für die Leistung beider Vertragspartner ist der Sitz der Kraft Syndikat GmbH „Am Turm 39 in 53721 Siegburg“.
§17 Urheberrecht
Dem Mitglied oder Teilnehmer der Veranstaltungen ist bewusst, dass sämtliche vom Veranstalter ausgegebenen Unterlagen, wie z.B. Trainingspläne, Übungskataloge, Handbücher, o.Ä. dem Urheberrechtsgesetz (§ 42 BG) unterliegen und somit nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.
§18 Bildrechte
Das Mitglied oder der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass während des Trainings oder Veranstaltungen Fotos oder Videos zu Promotionszwecken aufgenommen werden können. Dieser Tatsache, sowie einer Veröffentlichung kann jederzeit widersprochen werden.
§19 Forderungsabtretung und SEPA-Lastschriftmandat
Die Kraft Syndikat GmbH ist berechtigt, seine Forderungen aus Mitgliedsverträgen an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Das Mitglied erklärt sein Einverständnis mit der Weitergabe personenbezogener Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen das Mitglied ergebenden Forderungen und erteilt insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem Finion Capital GmbH ermächtigt wird, Zahlungen vom Konto mittels Lastschrift einzuziehen und das Kreditinstitut anweist, die von Finion Capital auf das Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
§20 Gültigkeitsdauer der AGB
Die Kraft Syndikat GmbH behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben ab dem Zeitpunkt der Dienstleistung gültig und gelten für alle Verträge und Transaktionen zwischen der Kraft Syndikat GmbH und dem Kunden. Die Gültigkeitsdauer dieser AGBs erstreckt sich bis zu ihrer Änderung oder Aktualisierung durch die Kraft Syndikat GmbH. Änderungen oder Aktualisierungen dieser AGBs treten in Kraft, sobald sie auf der Website oder auf andere Weise an geeigneter Stelle bekannt gegeben wurden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden oder Teilnehmers, regelmäßig die aktuellen AGB auf der Website einzusehen und sich über etwaige Änderungen oder Aktualisierungen zu informieren.
§21 Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden dieser AGBs, einschließlich dieser Schriftformanforderung, müssen schriftlich vereinbart werden.
Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung werden die Parteien sich bemühen, eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung zu treffen.